Neuer Titelzusatz «Professional Bachelor» ab 1. Oktober 2026
Am 1. Oktober 2026 tritt eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft, mit der die höhere Berufsbildung gestärkt wird. Für Abschlüsse der Höheren Fachschulen (HF) wird ab diesem Zeitpunkt der neue Titelzusatz «Professional Bachelor» eingeführt. Die höhere Berufsbildung zeichnet sich insbesondere durch ihre starke Berufs- und Praxisorientierung aus. Mit den neuen Titelzusätzen soll ihre Positionierung auf der Tertiärstufe verbessert und die Bekanntheit und Sichtbarkeit im In- und Ausland erhöht werden. Für die Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachschulen wird damit deutlicher werden, dass es sich um einen Abschluss auf Tertiärstufe mit hoher beruflicher Praxisorientierung handelt. Die Einführung des neuen Titelzusatzes verändert den HF-Abschluss als solchen nicht. Die Ausbildung bleibt eine Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule mit ihrem ausgeprägten Praxisbezug. Der bisherige geschützte HF-Titel bleibt bestehen.
Titel «Professional Bachelor»
Personen mit einem Diplom HF dürfen ab dem 1. Oktober 2026 den Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit ihrem geschützten HF-Titel führen.
Der Titelzusatz wird immer zusammen mit dem geschützten Titel und nach diesem, durch ein Komma getrennt, verwendet:
- dipl. biomedizinische Analytikerin HF / dipl. biomedizinischer Analytiker HF, Professional Bachelor
- dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF, Professional Bachelor
- dipl. Radiologiefachfrau HF / dipl. Radiologiefachmann HF, Professional Bachelor
Der «Professional Bachelor» ist dabei kein Bachelorabschluss einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschule. Die höhere Berufsbildung und die Hochschulbildung bleiben eigenständige Bildungswege. Der Titelzusatz wird nicht alleine, also ohne den entsprechenden geschützten HF-Titel, verwendet.
Für Personen mit eine HF-Titel vor dem 1. Oktober 2026:
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen auch Sie den Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit Ihrem erworbenen HF-Titel führen. Ihr bereits ausgestelltes Diplom ist gültig, es ist eine Urkunde. Es wird nicht neu ausgestellt werden. Das SBFI stellt ab Oktober 2026 ein Dokument zur Verfügung, das die neuen Titelzusätze erklärt und der bisherigen Urkunde beigelegt werden kann. Wer für einen bereits erworbenen Abschluss einen neuen Diplomzusatz benötigt, kann diesen ab Mitte Oktober 2026 unter den vom SBFI festgelegten Voraussetzungen beantragen. Details dazu sind noch nicht bekannt. Wir informieren im Newsletter darüber.
Für Studierende mit Abschluss ab dem 1. Oktober 2026:
Wenn Sie Ihren HF-Bildungsgang nach dem 1. Oktober 2026 abschliessen, gilt grundsätzlich die neue Regelung. Das SBFI sieht vor, dass der Titelzusatz «Professional Bachelor» auf dem Diplom HF sowie auf dem Diplomzusatz aufgeführt wird. Die Rahmenlehrpläne werden in den nächsten Wochen um diese Regelung ergänzt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat dazu ausführliche Fragen und Antworten veröffentlicht:
SBFI – FAQ für Absolventinnen und Absolventen
Wir werden die Entwicklungen und die konkrete Umsetzung für unsere Bildungsgänge weiterverfolgen und zu gegebener Zeit via Newsletter wieder informieren.