Die Schulkommission ist das Aufsichtsgremium der Schule. Sie wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt.

Schulkommission BzG

Die Kommission genehmigt Anstellungen von Lehr- und Fachpersonen und wirkt bei der Anstellung von Schulleitungsmitgliedern mit. Weiter befasst sie sich mit strategischen Fragen, die sich für die Gesundheitsberufe stellen und deshalb für die Ausrichtung der verschiedenen Bildungsgänge bedeutsam sind. 

Gegenüber der Schulleitung, den Lehrpersonen und allen Personen, die am Schulleben beteiligt sind, ist sie eine neutrale, übergeordnete Instanz. Sie unterstützt das BzG, den gesetzlichen Auftrag bestmöglich zu verwirklichen.

Die Mitglieder der Schulkommission besuchen regelmässig Schulanlässe und Lehrveranstaltungen, um einen Einblick in die Arbeit der Schule zu haben.

Die Kommission wirkt gemäss SG 411.200 – Verordnung über die Schulkommissionen der weiterführenden Schulen des Kantons Basel-Stadt (2017).